TSG Buhlbronn 1962 e.V.
Sport in Buhlbronn

Corona-Verordnung 

Hygienekonzept i.S. der CoronaVO der TSG Buhlbronn 1962 e.V.

Hygiene-Konzept TSG
Wichtige Verhaltensregeln bezüglich der Covid-19 Pandemie
Hygienekonzept der TSG Buhlbronn 1962 e.V. V2 inkl. Anlage.pdf (251.76KB)
Hygiene-Konzept TSG
Wichtige Verhaltensregeln bezüglich der Covid-19 Pandemie
Hygienekonzept der TSG Buhlbronn 1962 e.V. V2 inkl. Anlage.pdf (251.76KB)

 

 




Grundsatz

Der Zugang und der Ausgang von und zum Sportgelände sind durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Am Zugang steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Der Mindestabstand ist überall einzuhalten, außer während des Spiels auf dem Spielfeld. Die Abstände sind durch Markierungen auf dem Boden kenntlich gemacht. Ferner wird auf die Einhaltung des Abstandes durch entsprechende Schilder hingewiesen. Dort wo kein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann bzw. wird, ist zwingend eine Mund-Nasen-Maske zu Tragen.

Das Sportgelände darf nur betreten werden, wenn innerhalb der letzten 14 Tage kein Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person bestand und keine Corona-Symptome vorliegen. Nach aktuellster Verordnung dürfen sich seitens der Stadt Schorndorf maximal 500 Personen gleichzeitig auf dem Sportgelände aufhalten, ausgenommen hiervon sind Spieler, Trainer und Betreuer.

 

Betreten und Verlassen des Sportgeländes

Der Zugang und der Ausgang von und zum Sportgelände sind durch entsprechende Schilder gekennzeichnet (siehe auch Lageplan in der Anlage). Am Zugang steht Desinfektionsmittel zur Verfügung. 

 

Dokumentation

Vor-/Zunahme, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Zuschauer werden erfasst. Die Unterlagen werden 4 Wochen aufbewahrt. Die Unterlagen werden so aufbewahrt, dass ein unbefugter Zugriff nicht möglich ist.

Die entsprechenden Daten der Spieler und Trainer werden ebenfalls erfasst, aufbewahrt und gegen unbefugten Zugriff gesichert. 

Kontaktnachverfolgung
Hier gibt es das Dokument zum Downloaden, um es vorzeitig auszufüllen
Kontaktnachverfolgung_CoronaVO_ab_6.8.20.pdf (34.56KB)
Kontaktnachverfolgung
Hier gibt es das Dokument zum Downloaden, um es vorzeitig auszufüllen
Kontaktnachverfolgung_CoronaVO_ab_6.8.20.pdf (34.56KB)

 





Duschen/Toiletten

Die Toiletten dürfen jeweils nur durch eine Person betreten werden. Hierauf wird durch entsprechende Hinweisschilder hingewiesen. Außerdem steht auf der Herrentoilette nur 1 Pissoir zur Verfügung. Es stehen Seife und Papierhandtücher zur Verfügung. Ein Hinweis auf gründliches Händewaschen (30 Sekunden mit Seife) ist angebracht.

Die Duschen werden vor und nach der Sportveranstaltung gereinigt. In den Duschen ist ein Abstand von 1,5 Meter einzuhalten, sollte dies nicht möglich sein ist eine Mund-Nasen-Maske zu Tragen- Der Zutritt zu den Duschbereichen ist auf maximal 3 Personen gleichzeitig begrenzt. Um dies zu gewährleisten stehen nur 3 Duschen zur Verfügung. Die weiteren Duschen sind mit Absperrband abgesperrt. Die Nutzung der Duschen erfolgt gestaffelt. Der Duschraum wird entsprechend durchlüftet. 

 

Kabinen

Die Kabinen dürfen nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden und sind pro Verein auf maximal 4 Personen gleichzeitig begrenzt.  Die Kabinen werden regelmäßig und ausreichend gelüftet. Der Aufenthalt in den Kabinen wird auf das erforderliche Maß begrenzt. In den Kabinen ist auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Sollte dieser nicht gewährleistet können so ist eine Mund-Nasen-Maske zu Tragen. Spielerbesprechungen finden im Freien unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern statt. 

 

Spielfeld

Das Einlaufen erfolgt unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Auf Handschläge und Abklatschen wird verzichtet. Jeder Spieler erhält eine eigene Trinkflasche, welche mit Namen beschriftet wird. Auf Ausspucken ist zu verzichten. Die Nies- und Hustenetikette ist zu beachten. Beim Jubeln ist auf Körperkontakt bzw. „in den Arm nehmen“ zu verzichten.

 

Zuschauerbereich

Zur Einhaltung des Mindestabstandes wurden im Zuschauerbereich Bodenmarkierungen mit mehr als 1,5 Meter Abstand angebracht. Es steht ausreichend Fläche für die Zuschauer zur Verfügung. Dort wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann bzw. wird ist eine Mund-Nasen-Maske zu Tragen. 

 

Verkauf an der Vereinshütte

Es erfolgt ein Verkauf von Getränken + Essen. Vor der Hütte sind entsprechende Bodenmarkierungen angebracht, um die Einhaltung des Mindestabstandes in der Warteschlange zu gewährleisten. Ein Scheibe ist an der Durchreiche vorhanden. Die Vereinshütte wird regelmäßig mit Flächendesinfektion gereinigt. 

 

Vereinsheim

Für das Vereinsheim gilt ausdrücklich die AHA-Formel (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske). Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten, wo dieser nicht eingehalten werden kann ist eine Alltagsmaske zu Tragen. Die Nies- Husten- und Begrüßungsetikette ist zu beachten, Für gute Durchlüftung ist unabhängig der Jahreszeit zu sorgen. Es dürfen sich maximal 10 Personen im Vereinsheim aufhalten. 



Sonstiges:

Das Hygienekonzept wird in ausgedruckter Form in den Kabinen sowie der Vereinshütte hinterlegt.
Das Hygienekonzept stützt sich auf aktuellste Verordnungen seitens des Landes Baden Württemberg, dem Landkreis Rems Murr und der Stadt Schorndorf. 

 

Verantwortliche/r:

TSG Buhlbronn 1962 e.V.

73614 Schorndorf-Buhlbronn

Vereinsregister: 230 Registergericht: Amtsgericht Schorndorf

vertreten durch Benjamin Weißhaar.


Kabinen/Duschen